Gesetzliche Grundlage der Medizinprodukteberater-Schulung gemäß Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)*
Als Medizinprodukteberater gilt in Deutschland jede Person, die beruflich:
Fachkreise über Medizinprodukte informiert
in die ordnungsgemäße Handhabung von Medizinprodukten einweist
telefonisch Auskünfte zu Medizinprodukten erteilt
Nach deutschem Recht (§ 83 MPDG) dürfen diese Tätigkeiten nur ausgeübt werden, wenn die erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung vorhanden sind. Diese Fachkenntnis muss belegt und regelmäßig aktualisiert werden. Die Sachkenntnis gilt als nachgewiesen, wenn:
eine Ausbildung in einem naturwissenschaftlichen, medizinischen, technischen oder IT-kaufmännischen Beruf erfolgreich abgeschlossen wurde und eine produktspezifische Schulung erfolgt ist, oder
mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Beratung und Einweisung zu den jeweiligen Medizinprodukten vorliegt (in begründeten Fällen kann dieser Zeitraum verkürzt sein, z. B. bei Praktikanten oder Trainees), und
eine regelmäßige Fortbildung sichergestellt ist.
Auf Verlangen müssen der zuständigen Behörde jederzeit einen Nachweis über ihre Schulung vorlegen können. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 83 MPDG. Bei der Auslegung der gesetzlichen Anforderungen ist entscheidend: Mitarbeitende – ob im Außendienst oder Innendienst – müssen die betreffenden Medizinprodukte umfassend kennen.
In unseren Schulungen vermitteln wir ausschließlich den regulatorischen Teil, der folgende Themen umfasst: das Vigilanzsystem für Medizinprodukte (Post-Market-Surveillance & Monitoring), die Grundlagen zu Medizinprodukten sowie die Schnittstelle zur verantwortlichen Person für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften (PRRC). Ein wesentlicher Bestandteil ist außerdem: Der Medizinprodukteberater muss Meldungen von Fachkreisen über Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Funktionsstörungen, technische Defekte, Kontraindikationen oder andere Risiken im Zusammenhang mit Medizinprodukten erfassen und unverzüglich schriftlich oder elektronisch an den Hersteller, dessen Bevollmächtigten oder die PRRC weiterleiten.
Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für eine Inhouse- oder Online-Medizinprodukteberater-Schulung.
Die Zielgruppe sind Hersteller, Importeure und Händler nach MPDG mit Sitz in Deutschland oder solche, die Medizinprodukte auf dem deutschen Markt bereitstellen.
Einzelschulungen bieten wir derzeit nicht an.
Mehr als 1000 Medizinprodukteberater haben unsere Schulungen bereits erfolgreich absolviert.
* Eine entsprechende Pflicht ist auch im österreichischen Medizinproduktegesetz (MPG), § 48 geregelt.
WQS stellt Ihnen detaillierte Informationen zu Ihrem Thema bereit.
Für weiterführende Fragen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung – kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Eines der führenden Unternehmen im Bereich der Beratung, Zulassung, Zertifizierung und technischen Dokumentationen von Medizinprodukten.
Waterkamp 24a 59075, Hamm
Telefon: +49 23 81 48 33 55
Email: info@wqs.de
Web: wqs.de
Mon-Do: 9:00 – 17:00
Freitags: 9:00 – 12:00
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