Klinische Bewertung von Medizinprodukten nach MDR

MEDDEV 2.7/1 - MDR Klasse I, IIa, IIb und III

Die klinische Bewertung ist ein zentrales regulatorisches Element für die CE-Kennzeichnung von Medizinprodukten in Europa. Sie weist nach, dass ein Medizinprodukt über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg klinisch sicher, leistungsfähig und mit einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis versehen ist.

Hersteller sind verpflichtet, für jedes Medizinprodukt eine klinische Bewertung gemäß der Medical Device Regulation (EU) 2017/745 (MDR) durchzuführen. Die Anforderungen gelten für alle Risikoklassen, mit steigender Tiefe und Komplexität für Produkte der Klassen IIa, IIb und III sowie für implantierbare Medizinprodukte.

WQS unterstützt Hersteller seit über 30 Jahren bei der Planung, Durchführung und Fortschreibung klinischer Bewertungen praxisnah, regulatorisch sicher und auditfest.

Hersteller sind verpflichtet, für jedes Medizinprodukt eine klinische Bewertung gemäß der Medical Device Regulation (EU) 2017/745 (MDR) durchzuführen. Die Anforderungen gelten für alle Risikoklassen, mit steigender Tiefe und Komplexität für Produkte der Klassen IIa, IIb und III sowie für implantierbare Medizinprodukte. WQS unterstützt Hersteller seit über 30 Jahren bei der Planung, Durchführung und Fortschreibung klinischer Bewertungen praxisnah, regulatorisch sicher und auditfest.

Was ist eine klinische Bewertung?

Eine klinische Bewertung ist eine systematische und kontinuierliche Erhebung, Analyse und Bewertung klinischer Daten, um die Sicherheit und klinische Leistung eines Medizinprodukts zu belegen.

Ziel ist der Nachweis, dass das Medizinprodukt die vorgesehene klinische Leistung erreicht, für die Zweckbestimmung geeignet ist, ein vertretbares Nutzen-Risiko-Profil aufweist und dem allgemein anerkannten Stand der Technik entspricht.

Für implantierbare Medizinprodukte und Produkte der Klasse III ist eine klinische Prüfung häufig erforderlich, es sei denn, vorhandene klinische Daten belegen Sicherheit und Leistungsfähigkeit ausreichend.

Welche klinischen Daten werden für eine klinische Bewertung verwendet?

Nach MDR basieren klinische Daten insbesondere auf:

  • der kritischen Bewertung der wissenschaftlichen Fachliteratur,
  • der kritischen Bewertung verfügbarer klinischer Prüfungen,
  • gegebenenfalls auf eigenen klinischen Prüfungen,
  • sowie auf klinischen Daten aus der Marktüberwachung (PMS / PMCF).

Für welche Medizinprodukte und Risikoklassen ist eine klinische Bewertung verpflichtend?

Eine klinische Bewertung ist für jedes Medizinprodukt verpflichtend, unabhängig von der Risikoklasse (Klasse I, IIa, IIb und III). Sie muss geplant, dokumentiert und über den Produktlebenszyklus aktualisiert werden.

Wie läuft der klinische Bewertungsprozess nach MDR ab?

Die klinische Bewertung wird in zwei zentralen Dokumenten abgebildet: dem Clinical Evaluation Plan (CEP) und dem Clinical Evaluation Report (CER).

1. Clinical Evaluation Plan (CEP)

Der CEP bildet die strategische Grundlage der klinischen Bewertung. Er definiert vorab, wie der klinische Nachweis geführt wird und umfasst u. a.:

2. Clinical Evaluation Report (CER)

Der CER dokumentiert und bewertet alle verfügbaren klinischen Daten und enthält:

Der CER ist eine zwingende Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und muss regelmäßig fortgeschrieben werden, insbesondere im Rahmen der Post-Market Surveillance und des Post-Market Clinical Follow-Up.

Wann ist eine klinische Prüfung insbesondere erforderlich?

Ob zusätzlich eine klinische Prüfung notwendig ist, ergibt sich aus dem erforderlichen Evidenzniveau und möglichen Lücken in den verfügbaren klinischen Daten.

Eine klinische Prüfung ist erforderlich, wenn die vorhandenen klinischen Daten nicht ausreichen, um die klinische Sicherheit und Leistung des Medizinprodukts für die vorgesehene Zweckbestimmung nachzuweisen. Für implantierbare Medizinprodukte und Produkte der Klasse III fordert die MDR grundsätzlich eine klinische Prüfung, sofern keine geregelten Ausnahmen greifen, etwa bei bestimmten Bestandsprodukten („legacy devices“) mit ausreichender klinischer Evidenz.

Ausnahmen sind nur in eng begrenzten Fällen möglich, etwa bei nachgewiesener Äquivalenz oder bei etablierten Technologien, immer mit fundierter wissenschaftlicher Begründung.

Wie kann Äquivalenz in der klinischen Bewertung nachgewiesen werden?

Hersteller können klinische Daten vergleichbarer Produkte nutzen, wenn eine nachgewiesene Gleichartigkeit besteht:

Die MDR stellt hohe Anforderungen an die wissenschaftliche Begründung und an den Zugang zu den Vergleichsdaten. Die Leitlinien MDCG 2020-5 und MDCG 2023-7 konkretisieren diese Anforderungen.

Warum ist PMCF ein verpflichtender Bestandteil der klinischen Bewertung?

Die klinische Bewertung ist ein kontinuierlicher Prozess. Nach dem Inverkehrbringen muss der Hersteller die klinische Leistung weiter überwachen.

Das Post-Market Clinical Follow-Up dient dazu:

Der PMCF-Plan und PMCF-Bericht sind integraler Bestandteil der technischen Dokumentation.

Wie unterstützt WQS Hersteller bei der klinischen Bewertung?

WQS unterstützt Hersteller von Medizinprodukten seit über 30 Jahren bei der Erstellung und Fortschreibung von Clinical Evaluation Plans (CEP) und Clinical Evaluation Reports (CER), bei Äquivalenzbewertungen, bei der Planung und Bewertung klinischer Prüfungen sowie bei der Entwicklung von PMCF-Strategien. Darüber hinaus begleiten wir Hersteller bei der Vorbereitung auf Audits und Abweichungs-Verfahren mit Benannten Stellen.

Dabei greifen wir auf ein interdisziplinäres Netzwerk klinischer und regulatorischer Experten zurück, um Ihre Medizinprodukte der Klassen I, IIa, IIb und III im Rahmen der klinischen Bewertung MDR-konform zu bewerten und regulatorisch abzusichern.

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für die klinische Bewertung nach MDR? Rechtsrahmen und Leitlinien

Artikel 10 der MDR verpflichtet Hersteller, für alle Klassen von Medizinprodukten (Klasse I, IIa, IIb und III) eine klinische Bewertung durchzuführen.

Die regulatorischen Anforderungen zur klinischen Bewertung sind insbesondere festgelegt in:

Ergänzend gelten anerkannte Leitlinien und Auslegungshilfen, insbesondere:

  •  

Diese Dokumente beschreiben Aufbau, Methodik und Inhalte einer MDR-konformen klinischen Bewertungund dienen dem Nachweis der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen gemäß MDR Anhang I, insbesondere der Abschnitte 1 und 8. Artikel 61 und Anhang XIV präzisieren zudem auch die klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen (PMCF) als Teil der Post-Market Surveillance (PMS).

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Für weiterführende Fragen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.  Kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Häufig gestellte Fragen

Die klinische Bewertung ist die strukturierte Auswertung klinischer Daten zu einem Medizinprodukt. Sie belegt Sicherheit, klinischen Nutzen und Leistung nach MDR (EU) 2017/745, Artikel 61 und Anhang XIV. Der Prozess folgt MEDDEV 2.7/1 Rev. 4.

Ja. Nach der Medical Device Regulation (EU) 2017/745 ist für jedes Medizinprodukt, unabhängig von der Risikoklasse (Klasse I, IIa, IIb oder III), eine klinische Bewertung verpflichtend. Sie muss geplant, dokumentiert und über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg regelmäßig aktualisiert werden.

Die klinische Bewertung muss von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Diese müssen über fundierte Kenntnisse in Medizintechnik, klinischer Anwendung, wissenschaftlicher Methodik sowie der MDR verfügen. Bei höherklassigen oder implantierbaren Medizinprodukten ist zusätzlich klinische Expertise im jeweiligen Anwendungsgebiet erforderlich. Häufig arbeiten Hersteller hierfür mit spezialisierten externen Beratern zusammen. Kontaktieren Sie WQS für ein individuelles, unverbindliches Angebot.

Die klinische Bewertung muss kontinuierlich über den gesamten Produktlebenszyklus aktualisiert werden. Auch nach dem Inverkehrbringen muss der Hersteller die klinische Leistung regelmäßig überwachen und aktualisieren.

Eine klinische Bewertung ohne eigene klinische Prüfung ist möglich, wenn ausreichende klinische Daten vorliegen, um Sicherheit und Leistung für die vorgesehene Zweckbestimmung nachzuweisen. Dies kann beispielsweise bei etablierten Technologien, Bestandsprodukten oder bei zulässiger Nutzung von Äquivalenzdaten der Fall sein, sofern die MDR-Anforderungen vollständig erfüllt sind.

Die klinische Bewertung ist insbesondere in Artikel 10 MDR (Pflichten des Herstellers), Artikel 61 MDR (Klinische Bewertung) sowie in Anhang XIV MDR geregelt. Ergänzend gelten Leitlinien wie MEDDEV 2.7/1 Rev. 4 und verschiedene MDCG-Dokumente zur Auslegung der Anforderungen.

Für die klinische Bewertung werden unter anderem Informationen zur Zweckbestimmung, technische Dokumentation, Ergebnisse aus Risikomanagement, klinische Daten aus Literatur und Studien sowie Daten aus der Marktüberwachung benötigt. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Clinical Evaluation Plan und dem individuellen Produktprofil.

Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechts- oder Behördenberatung im Einzelfall. Regulatorische Anforderungen können sich ändern.