Damit Produkte geltenden Standards und Vorschriften entsprechen und für den Verkauf oder die Nutzung zugelassen werden, müssen sie den rechtlichen Anforderungen und Verfahren des jeweiligen Rechtsbereiches (z. B. Arzneimittel, Kosmetikum, Medizinprodukt) entsprechen. Handelt es bei dem Produkt gemäß Artikel 2 Nr.1 Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (Medical Device Regulation, MDR) um ein Medizinprodukt ist es notwendig, dass die Übereinstimmung der Medizinprodukte mit den grundlegenden Anforderungen der MDR in einem Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen werden. Dies geschieht in Abhängigkeit von einer Risikoklasse, dem das Medizinprodukt zuzuordnen ist.
Die Einstufung, die auf der Verletzlichkeit des menschlichen Körpers beruht, erfolgt unter Berücksichtigung der Zweckbestimmung des Produktes und der damit verbundenen Risiken. In der Regel gilt: Je länger das Produkt angewendet wird und je tiefer das Produkt in den Körper gebracht wird, desto höher ist das Risiko und damit die Klassifizierung. Die Klassifizierung erfolgt anhand der Klassifizierungsregeln im Anhang VIII der MDR mit Kriterien (siehe Tabelle).
Anwendungsdauer |
Anwendungsort |
Wiederverwendbares chirurgisches Instrument |
Aktives Medizinprodukt |
Verwendung von biologischem Material |
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< 60 Minuten |
< 30 Tage |
> 30 Tage |
Grad der Invasivität |
Zentrales Kreislauf-system/ Nerven-system |
therapeutisch | diagnostisch | Mensch | Tier |
Dabei ist keine pauschale Zuordnung von Medizinprodukten zu festen Risikoklassen möglich, die Zuordnung gilt für ein konkretes, einzelnes Produkt.
Bei Problemen mit der Zuordnung kann sich der Antragsteller, nach sichten sämtlicher ihm zur Verfügung stehender Literatur zur Abgrenzung oder Klassifizierung, zuerst an seine zuständigen Landesbehörde oder eine Benannten Stelle und schließlich mit einem Antrag auf Klassifizierung und/oder Abgrenzung nach § 6 Abs. 2 MPDG an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wenden.
Von der Risikoklasse und damit der Zweckbestimmung hängt auch der Aufwand der weiteren Zulassung ab. Mit steigender Risikoklasse steigen auch die Anforderungen, so kann z.B. die Einschaltung einer Benannten Stelle erforderlich sein.
Risikoklasse und Zweckbestimmung bilden außerdem die Basis der technischen Dokumentation, sind in wichtigen Dokumenten wiederzufinden und sollten äußert sorgfältig bestimmt werden.
Die Risikoklasse hat eine hohe Bedeutung und einen großen Einfluss auf die Tätigkeiten des Herstellers, da annähernd alle Prozesse darauf abgestimmt sind. Hierzu zählen beispielhaft:
Zweckbestimmung Medizinprodukt
Die Bedeutung der Zweckbestimmung für das Gesamtverfahren ist im Allgemeinen unterschätzt und ist nicht immer einfach zu verstehen. Im Einzelnen regelt die Zweckbestimmung:
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