Ein Medizinprodukt ist ein Instrument, einen Apparat, ein Gerät, eine Software, ein Implantat, ein Reagenz, ein Material oder ein anderer Gegenstand, das der Hersteller für einen medizinischen Zweck am Menschen bestimmt hat.
Dazu zählen unter anderem die Diagnose, Verhütung, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen, sowie die Untersuchung, der Ersatz oder die Veränderung der Anatomie, eines physiologischen oder pathologischen Zustands, oder die Gewinnung von Informationen durch die In-vitro-Untersuchung von aus dem menschlichen Körper stammenden Proben.
Die bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper wird dabei weder durch pharmakologische oder immunologische Mittel noch metabolisch erreicht, deren Wirkungsweise kann jedoch durch solche Mittel unterstützt werden kann.
> Art. 2 Nr. 1 MDR (EU) 2017/745