Zulassung von Medizinprodukten in den USA

Erfolgreich auf den US-Markt mit FDA 510(k) & Co.

Die USA sind der weltweit größte und  dynamischste Markt für Medizinprodukte.
Für viele Unternehmen, insbesondere Start-ups und mittelständische Hersteller, ist die Zulassung von Medizinprodukten in den USA ein entscheidender Schritt für den Markteintritt oder die Markterweiterung. Das amerikanische System der FDA (Food and Drug Administration) bietet einen innovationsfreundlichen Weg durch klare Strukturen, planbare Kosten und schnelle Verfahren.

Mit kompetenten Ansprechpartnern:innen an unserem Standorten in Florida und Kalifornien bietet WQS Management Consultants fundierte Kenntnisse des US-Gesundheitsmarktes und umfassende Unterstützung von der Klassifizierung bis hin zum erfolgreichen Markteintritt Ihres Produktes und darüber hinaus. Wir gewährleisten Rechtssicherheit, unterstützen bei Haftungsfragen und sorgen für volle Compliance entlang des gesamten Prozesses. Außerdem stehen wir Ihnen auch durch logistische Unterstützung zur Seite und bieten Ihnen ein gesamtheitliches Konzept.

Zulassung USA FDA Medizinprodukte

Warum der US-Markt?

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Regulatorische Grundlagen für Medizinprodukte in den USA

Die Zulassung von Medizinprodukten in den USA erfolgt zentral durch die Food and Drug Administration (FDA) und basiert auf dem Federal Food, Drug, and Cosmetic Act (FDC Act). Die regulatorische Grundlage dafür ist eine risikobasierte Klassifizierung, die über das passende Verfahren entscheidet.

Risikoklassen und Zulassungswege

Klasse Risikoniveau Verfahren
Klasse I Gering Registrierung & allgemeine Kontrollen (GMP nach 21 CFR 820 / QMSR)
Klasse II Mittel 510(k) Premarket Registration: Nachweis der „wesentlichen Gleichwertigkeit“ zu einem Referenzprodukt
Klasse III Hoch Premarket Approval (PMA): umfangreiche präklinische & klinische Daten notwendig

Besondere Verfahren für innovative Produkte

  • Breakthrough Device Program:
    Mit dem Breakthrough Devices Program bietet die FDA eine beschleunigte Zulassung für Produkte mit hohem medizinischen Nutzen, wie z. B.: für lebensbedrohliche oder irreversibel beeinträchtigende Erkrankungen.
  • De-Novo-Verfahren:
    Das De-Novo-Verfahren richtet sich an Hersteller von Medizinprodukten, die neuartig und risikobehaftet sind und keinem bestehenden Produkt (Predicate Device) entsprechen aber dennoch unterhalb Risikoklasse III zuzuordnen sind.

FDA-Verfahren im Vergleich zur MDR & CE-Kennzeichnung

US-Hersteller, die in die EU wollen und EU-Hersteller, die den US-Markt anstreben, stehen vor derselben Grundfrage: Wie unterscheiden sich FDA und MDR konkret? Die Verfahren verwenden ähnliche Begriffe (Risikoklassen, Konformitätsbewertung, Qualitätsmanagement) meinen damit aber unterschiedliche Anforderungen. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede.

KriteriumFDA (USA)EU MDR 2017/745
RegulierungsbehördeFood and Drug Administration (FDA)Dezentral: Benannte Stellen (Notified Bodies), überwacht von nationalen Behörden
RisikoklassenKlasse I, II, IIIKlasse I, IIa, IIb, III
Zulassungsverfahren Klasse IRegistrierung + allgemeine Kontrollen (GMP nach 21 CFR 820 / QMSR)Selbstzertifizierung durch Hersteller (außer sterile Produkte und Messgeräte)
Zulassungsverfahren Klasse II510(k) Premarket Notification: Nachweis wesentlicher Gleichwertigkeit (Substantial Equivalence)Konformitätsbewertung durch Benannte Stelle (Klasse IIa und IIb)
Zulassungsverfahren Klasse IIIPremarket Approval (PMA): vollständige klinische Prüfung erforderlichKonformitätsbewertung durch Benannte Stelle + Konsultation Expertengremium (SCENIHR)
Klinische DatenKlasse I: nicht erforderlich. Klasse II: meist Literatur. Klasse III: klinische StudieKlinische Bewertung für alle Klassen verpflichtend (MDR Anhang XIV, MEDDEV 2.7/1 Rev. 4)
QualitätsmanagementsystemQMSR (21 CFR 820, ab 2026 an ISO 13485 angeglichen)ISO 13485 (nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber de-facto Standard)
Post-Market SurveillanceMedical Device Reporting, 21 CFR 803/806PMS-Plan, PSUR/PMSR, PMCF, verpflichtend für alle Klassen (MDR Art. 83–86)
RegistrierungsdatenbankFDA 510(k) Database, GUDIDEUDAMED (verpflichtend ab 26. Mai 2026)
BevollmächtigterUS Agent (für ausländische Hersteller, 21 CFR 807.40)EU-Bevollmächtigter / Authorized Representative (für Nicht-EU-Hersteller, MDR Art. 11)
Typische Bearbeitungszeit510(k): 3–12 Monate. PMA: 1–3 JahreKlasse I: 3–6 Monate. Klasse IIa–III: 12–36 Monate (je nach Benannter Stelle)
Gültigkeit der Zulassung & Re-ZertifizierungUnbefristet (sofern keine Produktänderungen)Zertifikate i.d.R. auf 5 Jahre befristet
InnovationsförderungBreakthrough Devices ProgramKein strukturelles Fast-Track-System
KennzeichnungFDA-Registrierungsnummer, UDI (21 CFR 801)CE-Zeichen, UDI, EUDAMED-Registrierung (MDR Art. 10, Anhang I)

FDA vs. EU IVDR-Regulierung

In-Vitro-Diagnostika unterliegen in den USA und der EU unterschiedlichen Regulierungssystemen. Die EU-IVDR 2017/746 hat die Anforderungen gegenüber der Vorgängerrichtlinie (IVDD) erheblich verschärft. US-Hersteller die bereits FDA-Clearance haben, können vorhandene Performanz-Daten häufig für die EU-Zulassung nutzen, sofern sie den EU-Evidenzstandards entsprechen.

KriteriumFDA (USA) — IVDEU IVDR 2017/746
RisikoklassenKlasse I, II, III (analog Medizinprodukte)Klasse A, B, C, D (eigenes System nach IVDR Anhang VIII)
Zulassung Klasse I / ARegistrierung + allgemeine KontrollenSelbstzertifizierung (nicht-sterile Klasse A); sterile Klasse A: Benannte Stelle für Sterilaspekte
Zulassung Klasse II, III / B, C, D510(k) oder PMA, abhängig von Risikoklasse und PrädikatKonformitätsbewertung durch Benannte Stelle verpflichtend (Klasse B, C, D)
LeistungsbewertungAnalytical und Clinical Performance Studies (je nach Klasse)Leistungsbewertungsplan + Leistungsbewertungsbericht (IVDR Anhang XIII) für alle Klassen
Post-MarketMedical Device Reporting, 21 CFR 803Post-Market Performance Follow-Up (PMPF), verpflichtend nach IVDR Art. 82
Gemeinsame Technische SpezifikationenKeine direkten ÄquivalenteEU-Kommission kann GTS für bestimmte IVD-Kategorien veröffentlichen (IVDR Art. 9)
RegistrierungsdatenbankFDA-Datenbank, GUDIDEUDAMED (verpflichtend ab 2026)
Nutzung US-Daten für EUUS-Performanzdaten anerkennbar, sofern EU-Evidenzstandards erfüllt (IVDR Anhang XIII)

Zulassung auf beiden Märkten

Viele Hersteller streben FDA-Zulassung und CE-Kennzeichnung parallel an. WQS koordiniert beide Verfahren. Mit Standorten in Hamm (Deutschland) und St. Petersburg (Florida) decken wir regulatorische Anforderungen auf beiden Seiten des Atlantiks ab.

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WQS begleitet Sie zuverlässig durch den gesamten Zulassungsprozess und darüber hinaus.
Um Ihre Innovationen erfolgreich im US-Markt zu etablieren, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung – kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Potenziale des US-Zulassungssystems

Effizienz und Planbarkeit durch:

  • Kürzere Verfahren: 510(k) im Durchschnitt 3-9 Monate
  • Einheitliche Ansprechpartner zentral über die FDA
  • Öffentliche und transparente Gebührenstruktur
  • Keine Re-Zertifizierung nötig (sofern keine Produktänderung)
  • Schnellere Markteinführung durch reduzierte Anforderungen an klinische Daten im 510(k)
  • Geringere Initialkosten und Ermäßigungen für kleinere und mittelständische Unternehmen

Häufig gestellte Fragen zur US-Zulassung

Ein 510(k)-Verfahren dauert im Durchschnitt 3 bis 12 Monate, abhängig von Produktkomplexität. Klasse-III-Produkte über PMA benötigen deutlich mehr Zeit: 1 bis 3 Jahre.

Nein. Die FDA erkennt die CE-Kennzeichnung nicht als Zulassungsnachweis an. Beide Systeme verlangen eigenständige Verfahren, auch wenn technische Daten wie Prüfberichte teilweise weiterverwendet werden können. Wer beide Märkte parallel erschließen will, plant beide Verfahren von Anfang an getrennt.

Ja. Ausländische Hersteller benötigen für die FDA-Registrierung einen US Agent nach 21 CFR 807.40. Der US Agent ist Ansprechpartner der FDA vor Ort.

510(k) gilt für Klasse-II-Produkte und verlangt den Nachweis der wesentlichen Gleichwertigkeit zu einem bereits zugelassenen Referenzprodukt. PMA gilt für Klasse-III-Produkte und verlangt umfangreiche präklinische und klinische Daten.

Kommt auf die Klasse an. Klasse I braucht in der Regel keine klinischen Daten, Klasse II meist Literaturdaten, Klasse III eine eigene klinische Studie. Die EU verlangt dagegen für alle Klassen eine klinische Bewertung nach MDR Anhang XIV.

Die FDA gleicht ihr Qualitätsmanagementsystem nach 21 CFR 820 (QMSR) ab 2026 an ISO 13485 an. Hersteller, die bereits ISO-13485-zertifiziert sind, haben einen Vorteil. Das ersetzt die QMSR-Konformität aber nicht automatisch.

 


Die FDA veröffentlicht ihre Gebührenstruktur öffentlich und transparent, mit Ermäßigungen für kleine und mittelständische Unternehmen. Konkrete Kosten hängen von Produktklasse und Verfahren ab. Pauschale Zahlen ohne Produktbezug sind unseriös.