Die Technische Dokumentation (auch Medizinprodukte-Akte oder Device Master File) für Medizinprodukte entsprechend den Anforderungen der MDR ist eine Zusammenstellung von Dokumenten, die ein Medizinprodukt beschreiben. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung eines Medizinprodukts in Europa und somit für alle Medizinprodukte – unabhängig von der Risikoklasse – erforderlich. Die Technische Dokumentation dient dem Nachweis der Konformität des Medizinprodukts mit den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen nach Anhang I der Verordnung (EU) des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte (MDR). Sie ist über den gesamten Produktlebenszyklus zu aktualisieren und auf dem neuesten Stand zu halten.
Die Anforderungen an die technische Dokumentation nach MDR werden in Anhang II und III der MDR festgelegt. Sie enthält folgende Bestandteile:
Technische Dokumentationen können sich im Hinblick auf den Inhalt und den Umfang deutlich unterscheiden, was insbesondere daran liegt, dass Medizinprodukte sehr unterschiedlich sein können und sich somit unterschiedliche Anforderungen an deren Verifizierung und Validierung ergeben.
Für Medizinprodukte die außerhalb des europäischen Rechtsbereichs zugelassen werden, gelten u.U. abweichende und/oder ergänzende Anforderungen an die Technische Dokumentation.
Im Detail ist die Technische Dokumentation in folgende Kapitel unterteilt:
Tabelle 1: Struktur technische Dokumentation gemäß Anhänge II und III der MDR
Kapitel | Inhalt |
1 | Produktbeschreibung und Spezifikation |
2 | Vom Hersteller zu liefernde Informationen |
3 | Informationen zu Auslegung und Herstellung |
4 | Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen |
5 | Nutzen-Risiko-Analyse und Risikomanagement |
6 | Verifizierung und Validierung des Produkts |
7 | Überwachung nach dem Inverkehrbringen |
Das Inhaltsverzeichnis der TD (FB Inhaltsverzeichnis TD) dient der genauen Referenzierung der einzelnen Dokumente in der technischen Dokumentation. Die einzelnen Informationsbestandteile der Kapitel werden im Folgenden erläutert.
Die Produktbeschreibung und Spezifikation (Anhang II Kapitel 1.1 der MDR) des Medizinproduktes ist zu gliedern in mindestens (nötig) bzw. auslegungsabhängig (optional):
Kapitel Vorlage TD | Unterkapitel / Referenz | Inhalt |
01
Produktbeschreibung und Spezifikation
Artikelliste
Übersicht der Produktgruppen inkl. Produktauslegung,
Lieferantenangaben Klassifizierung und Codierung; anzuwenden bei mehr als
einer Produktgruppe
Erklärung zu besonderen
Substanzen
Übersicht der (nicht) angewandten besonderen Substanzen in
den Produkten oder im Rahmen der Herstellung; Arzneimittel, Gewebe oder
Zellen menschlichen sowie tierischen Ursprüngen oder ihrer Derivate und
Nanomaterialien
Klassifizierungsprotokoll
Klassifizierung unter Berücksichtigung der
Zweckbestimmung, Definition der Klassifizierungsregeln und Klassifizierung
nach Anhang VIII der MDR
Konformitätserklärung
Ausstellung gemäß Klassifizierung (Klasse I, Klasse
Is/r/m/IIa/b oder Klasse III)
Produktbeschreibung
Mit
Zweckbestimmung: Allgemeine Produktbeschreibung inkl. Artikelnr.,
BUDI-DI, (Kontra)Indikationen, Funktionsweise, Codierung und Klassifizierung
sowie Produkteigenschaften, Anwendungsspezifikation und Kennzeichnung
Ohne
Zweckbestimmung:
Allgemeine Produktbeschreibung inkl. Artikelnr., BUDI-DI,
Funktionsweise, Codierung und Klassifizierung sowie Produkteigenschaften und
Kennzeichnung;
Prüfung der
Vorgaben der Benannten Stellen zur Dokumentation der Zweckbestimmung
Produktspezifikation
Allgemeine Produktbeschreibung inkl. Klassifizierung und
Codierungen, Toleranz und Dimensionen sowie Materialangaben, Beschreibung der
biologischen Eigenschaften und spezifische Angaben zur Fertigung und Freigabe
(z.B. Produktionsbedungen, Sterilisationsprozess und Verweise auf gültige VAs
und AAs)
Rohstoffe, Komponenten
und
Packmittel
Beschreibung der Rohstoffe/Rohmaterialien in den Bereichen
Herstellung, Produkt und Verpackung und dessen vorgesehener Körperkontakt
(direkter Kontakt, indirekter Kontakt, kein Kontakt) und derer Spezifikation
Verpackungsspezifikation
Beschreibung der einzelnen Verpackungsebene inkl.
Material, Hersteller/Lieferant inkl. Zertifizierungen, Dimensionen ggf.
Angaben zum Siegelprozess sowie Verpackungsinhalt
Zweckbestimmung
Allgemeine Produktbeschreibung inkl. Artikelnr., BUDI-DI,
(Kontra)Indikationen, Funktionsweise und Klassifizierung sowie
Anwendungsspezifikation; Anwendung bei Nutzung der Produktbeschreibung ohne Zweckbestimmung
Die vom Hersteller zu liefernden Informationen (Anhang II Kapitel 1.2 der MDR) in Bezug auf das Medizinprodukt sind zu gliedern in mindestens (nötig) bzw. auslegungsabhängig (optional):
Kapitel Vorlage TD | Unterkapitel / Referenz | Inhalt |
02 Kennzeichnung
und Gebrauchsanweisung
Aufbereitungsanweisung
Mindestinhalte sind Anwendungsbereiche der
Gebrauchsanweisung, Sicherheitshinweise, Anweisungen zum Reinigen und
Sterilisieren, ggf. manuelle Vorreinigung, maschinelle Reinigung und
Desinfektion, Verpackung und Sterilisation sowie Entsorgungshinweise; Angaben
zum konformen und validierten Aufbereitungsprozess für wiederverwendbare
Medizinprodukte gemäß DIN EN ISO 17664 und VA Wiederaufbereitung
Bewertung
Sprachanforderungen
Listung der Zielmärkte und deren Sprachanforderung sowie
dessen Umsetzungen; Erstellung bei Vermarktung in mehreren Märkten zur
Einhaltung der verschiedenen Sprachanforderungen an die bereitzustellenden
Informationen (Gebrauchsanweisung, Kennzeichnung und ggf.
Implantationsausweis)
Checkliste
Kennzeichnung
Checkliste der Kennzeichnung der Medizinprodukte, in der
Gebrauchsanweisung, ggf. auf der Sterilverpackung und ggf. in der
Implantationskarte; ist die Kennzeichnung größenbedingt nicht auf dem
Medizinprodukt möglich, ist die nächst höhere Verpackungsebene zu
kennzeichnen; Medizinprodukte zum Einmalgebrauch sind ebenfalls aus der
Pflicht der Kennzeichnung auf dem Produkt befreit
Gebrauchsanweisung
Mindestinhalte sind Anwendungsbereiche der Gebrauchsanweisung, Produktinformationen,
Verwendungszweck, Indikationen und Kontraindikation, Allgemeine sowie
Sicherheitshinweise, Anwendung, ggf. Hinweise und Verweis auf die Anleitung
zur Aufbereitung Gebrauchsanweisung gemäß DIN EN 1041 und Kennzeichnung gemäß
DIN EN ISO 15223-1 in den Sprachen, die in den Mitgliedstaaten akzeptiert
werden, in denen das Produkt verkauft werden soll (vgl. Bewertung
Sprachanforderungen). Eine Gebrauchsanweisung
ist für Produkte der Klassen I und IIa ausnahmsweise entbehrlich, wenn
eine sichere Anwendung dieser Produkte ohne Gebrauchsanweisung gewährleistet
ist
Implantationsausweis
Angaben zur Produktidentifizierung (Bezeichnung,
Chargennummer, UDI und Hersteller), alle Warnungen und Vorsichtsmaßnahmen,
voraussichtliche Lebensdauer sowie etwaige weitere Angaben, um einen sicheren
Gebrauch zu garantieren; zu liefen durch den Hersteller bei implantierbaren
Produkten in den Sprachen, die in den Mitgliedstaaten akzeptiert werden, in
denen das Produkt verkauft werden soll (vgl. Bewertung Sprachanforderungen)
Masterlabel
Hersteller,
Gebrauchsanweisung beachten, Artikelnummer, Chargennummer und UDI sowie CE
Zeichen zzgl. alle weiteren Produktrelevanten Kennzeichnungen gemäß DIN EN
ISO 15223-1 in den Sprachen, die in den Mitgliedstaaten akzeptiert
werden, in denen das Produkt verkauft werden soll (vgl. Bewertung
Sprachanforderungen)
Die Informationen zur Beschreibung der Auslegung und Herstellung in Bezug auf das Medizinprodukt ist mindestens (nötig) bzw. auslegungsabhängig (optional) zu gliedern in:
Kapitel Vorlage TD | Unterkapitel / Referenz | Inhalt | |
03 Beschreibung von
Auslegung und Herstellung
Ausgelagerte Prozesse,
Lieferanten
Angabe aller Stellen/Lieferanten, bei denen Auslegungs-
und Herstellungstätigkeiten durchgeführt werden inkl. vorhandenen
Zertifikaten
Konstruktionszeichnungen
Normkonforme technische Zeichnungen zu jedem
Medizinprodukt, Zuordnung über die Artikelnummer
Materialdatenblätter
vollständige Informationen der verwendeten Materialien und
Hilfsstoffe (z.B. Materialdatenblätter der Lieferanten)
Herstellungsspezifikation
Flowchart / Abfolgediagramm, das es ermöglichen, die
Auslegungsphasen, die das Produkt durchlaufen hat, zu verstehen; vollständige
Informationen der Herstellungsprozesse und ihrer Validierung, der laufenden
Überwachung und der Prüfung des Endprodukts (z.B. Warenausgang und
In-Prozesskontrollen)
Die Informationen zu den Grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen in Bezug auf das Medizinprodukt sind zu
gliedern in
Kapitel Vorlage TD | Unterkapitel / Referenz | Inhalt | |
04 Grundlegende
Sicherheits- und Leistungsanforderungen
Grundlegende
Sicherheits- und Leistungsanforderungen
Dokumentation der Einhaltung der Grundlegenden
Sicherheits- und Leistungsanforderung nach Anhang I der MDR, Nachweisführung
über Umsetzung der Normen in verschiedenen Dokumenten (Berichte, Pläne usw.)
Liste Normen und
Vorschriften
Auflistung aller allgemeingültigen und produktspezifischen
Normen und Vorschriften mit Identifikationsnummer, Titel und Ausgabestand;
anzuwenden sind, wenn vorhanden, harmonisierten Normen; wenn nichtzutreffend
die aktuellste Ausgabe
Die Nutzen-Risiko-Analyse
und das Risikomanagement in Bezug auf das Medizinprodukt sind zu gliedern in:
Kapitel Vorlage TD | Unterkapitel / Referenz | Inhalt | |
05 Grundlegende
Sicherheits- und Leistungsanforderungen
Risikomanagementakte
Beinhaltet Nutzen-Risiko-Analyse, Risikomanagementplan
sowie -bericht; vorgehen gemäß eigenständiger VA Risikomanagement
Verifizierung und Validierung des Produkts
Die Verifizierung
und Validierung des Produktes sind abhängig von der Zweckbestimmung und somit von der Art des Medizinproduktes. Für jedes Medizinprodukt sind die anzuwendenden Verifizierungen und Validierungen, u.a. zu identifizieren aus produktspezifischen Normen (vgl. Abschnitt 4.1.4), zu bestimmen. Diese sind anhand von Prüfplänen, -berichten und ggf. anwendbaren Arbeitsanweisungen durchzuführen. Die Dokumentation enthält somit Ergebnisse und kritischen Analysen aller Verifizierungs- und Validierungstests und/oder der Studien, die zum Nachweis der Konformität des Produkts mit der MDR und insbesondere den geltenden grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen durchgeführt wurden:
Kapitel Vorlage TD | Verifizierungen und Validierungen | |
06 Verifizierungen und Validierungen
Arzneimittel
Biokompatibilität
CMR-Stoffe
Elektrische Sicherheit
und EMV
Gebrauchstauglichkeit
Gewebe oder Zellen
tierischen Ursprungs
Klinische Bewertung
Kombination mit anderen
Produkten
Messfunktion
Software
Stabilität und
Haltbarkeit
Sterilität
Stoffliche Produkte
Die Überwachung
nach dem Inverkehrbringen in Bezug auf das Medizinprodukt ist, je
nach Klassifizierung, zu gliedern in:
Kapitel Vorlage TD | Unterkapitel / Referenz | Inhalt | ||
07 Überwachung nach | Vorgaben | PMCF Plan | Planung des fortlaufenden Prozesses zur Aktualisierung der klinischen Bewertung. Alle Tätigkeiten zur proaktiven Sammlung und Bewertung klinischer Daten, die aus der Verwendung eines die CE-Kennzeichnung tragenden, im Rahmen seiner Zweckbestimmung gemäß dem einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren in den Verkehr gebrachten oder in Betrieb genommenen Produkts im oder am menschlichen Körper hervorgehen. Vorgehensweise gemäß VA PMS. | |
PMS Plan | Planung aller Tätigkeiten, die Hersteller in Zusammenarbeit mit anderen Wirtschaftsakteuren durchführen, um ein Verfahren zur proaktiven Erhebung und Überprüfung von Erfahrungen, die mit den von ihnen in Verkehr gebrachten, auf dem Markt bereitgestellten oder in Betrieb genommenen Produkten gewonnen werden, einzurichten und auf dem neuesten Stand zu halten, mit dem ein etwaiger Bedarf an unverzüglich zu ergreifenden Korrektur- oder Präventivmaßnahmen festgestellt werden kann. Vorgehensweise gemäß VA PMS. | |||
Berichte | PMS Report | Bericht über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen mit mindestens den gesammelten Reklamationen und Rückmeldungen, Vorkommnisse und Trends sowie deren Bewertung und damit zusammenhängende Präventiv- und Korrekturmaßnahmen. Zu erstellen für Klasse I Produkte bei Bedarf. Vorgehen gemäß VA PMS. | ||
PSU Report | Regelmäßig aktualisierter Bericht über die Sicherheit enthält mindestens die gesammelten Reklamationen und Rückmeldungen, Vorkommnisse und Trends sowie deren Bewertung und damit zusammenhängende Präventiv- und Korrekturmaßnahmen, Schlussfolgerungen aus der Nutzen-Risiko-Abwägung sowie Daten zur Gesamtabsatzmenge des Produkts und Schätzungen zur Produktanwendung. Zu erstellen für Klasse IIa alle 2 Jahre und jährlich für Klasse IIb sowie III. Vorgehen gemäß VA PMS. | |||
SSCP | Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung enthält mindestens die Identifizierung des Produkts und des Herstellers, die Zweckbestimmung, Produktbeschreibung, diagnostische oder therapeutische Alternativen, die Normenliste, eine Zusammenfassung der klinischen Bewertung, Informationen über die klinische Nachbeobachtung, Profil und Schulung der Anwender sowie Restrisiken, unerwünschte Wirkungen, Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen. Jährlich zu erstellen für Klasse III und implantierbare Produkte. Vorgehen gemäß VA PMS. |
Gerne beraten wir Unternehmen zur Erstellung und Aktualisierung der Technischen Dokumentation. Zudem können wir Hilfestellung leisten, wenn die Prüfberichte der benannten Stellen negativ ausfallen.
Hier können sie unser Musterinhaltsverzeichnis für eine Technische Dokumentation kostenlos downloaden.
Eines der führenden Unternehmen im Bereich der Beratung, Zulassung, Zertifizierung und technischen Dokumentationen von Medizinprodukten.
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