Für jedes Medizinprodukt ist eine vollständige Technische Dokumentation nach MDR Anhang II und III erforderlich. Sie umfasst: Produktbeschreibung und Spezifikation, Nachweis der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPR nach MDR Anhang I) mit produktspezifischen Prüfberichten, Risikomanagement-Akte nach EN ISO 14971, klinische Bewertung nach MDR Art. 61, Post-Market-Surveillance-Dokumentation, Gebrauchsanweisung und Kennzeichnung sowie UDI-Dokumentation.
Für Klasse IIa, IIb und III kommt das Qualitätsmanagementsystem nach MDR Anhang IX oder XI hinzu.
Für Klasse-I-Produkte entfällt die Einbindung einer Benannten Stelle, die Technische Dokumentation ist jedoch in vollem Umfang Pflicht.